Die Bedeutung und Eigenheiten des Rechts

„Die Juristen versprechen Gerechtigkeit, aber in Wahrheit suchen sie doch noch immer eine Antwort auf die Frage, was Recht ist!“

 

 

Immanuel Kant 

(1724 - 1804)  

Was heißt Recht überhaupt? Welche Bedeutung hat es für uns Menschen? Was müssen wir tun, um unser Recht gegenüber anderen durchzusetzen? Weshalb brauchen wir das Recht?

 

Rechtsunkenntis schützt nicht vor Strafe! (" Ignorantia iuris neminem excusat")

Dieser Grundsatz macht deutlich, dass wir alle über die Rechtsordnung bescheid wissen sollten, denn:

 

§ 2 ABGB

     "Sobald ein Gesetz gehörig kundgemacht worden ist, kann sich niemand damit entschuldigen, dass ihm dasselbe nicht bekannt geworden sei."

 

§ 9 StGB (ausnahmsweise "entschuldigender Rechtsirrtum" z.B.)

     "(1) Wer das Unrecht der Tat wegen eines Rechtsirrtums nicht erkennt, handelt nicht schuldhaft, wenn ihm der Irrtum nicht vorzuwerfen ist.

     (2) Der Rechtsirrtum ist dann vorzuwerfen, wenn das Unrecht für den Täter wie für jedermann leicht erkennbar war oder wenn sich der Täter mit den einschlägigen Vorschriften nicht bekannt gemacht hat, obwohl er seinem Beruf, seiner Beschäftigung oder sonst den Umständen nach dazu verpflichtet gewesen wäre.

     (3) Ist der Irrtum vorzuwerfen, so ist, wenn der Täter vorsätzlich handelt, die für die vorsätzliche Tat vorgesehene Strafdrohung anzuwenden, wenn er fahrlässig handelt, die für die fahrlässige Tat."

Rechtskenntnisse sind unentbehrlich: Sie zeigen uns, wann wir "recht haben" und wann nicht und bewahren uns davor, Rechtsverstöße zu begehen; daher besteht Erkundigungspflicht und laufende Fordbildungspflicht.

 

Recht begrifflich zu bestimmen gestaltet sich schwierig, denn Recht ist vieldeutig und wird unterschiedlich verwendet

     - in juristischer Sprache fast immer Recht im Sinne von "positives" geltendes Recht

     - Recht als politische/moralische Forderung (z.B. "Recht auf Abtreibung")

     - Recht als moralisches Recht (z.B. auch Tiere haben Rechte)

 

"Recht = die für eine Rechtsgemeinschaft verbindliche Ordnung des menschlichen Zusammenlebens, die unter der Anforderung der Gerechtigkeit steht und allenfalls mit Zwang durchgesetzt wird."

Das Recht ist die Summe der Spielregeln, die ein Staat für seine Bürger aufstellt, damit ein geordnetes und friedliches Zusammenleben überhaupt möglich ist. In vielen Bereichen des täglichen Lebens genügen unverbindliche Regeln wie Sittlichkeit und Moral nicht, denn längst nicht jeder hält sich daran. 

 

Zu den zentralen Aufgaben des Rechts gehören

     - sicheres und friedliches Zusammenleben der Menschen zu fördern

     - Schutz der Würde und Freiheit der Bürger sowie

     - das Schaffen von günstigen Rahmenbedingungen für eine solidarische Gesellschaft, eine prosperierende Wirtschaft und eine gesunde Umwelt

 

Das Recht zeichnet sich unter anderem durch folgende Eigenheiten aus

     - Recht ist allgemein gültig

Im Gegensatz zu den Bräuchen gilt das Recht nicht nur an bestimmten Orten oder für einzelne Gruppen sondern allgemein. Allerdings gibt es einzelne Gesetze, die nur für bestimmte Personengruppen gelten; das Fürsprechergesetz für Anwältinnen und Anwälte, Berufsbildungsgesetz für Lernende in Ausbildung, Ärztegesetz etc.

 

     - Recht ist verbindlich und erzwingbar

Sitten und Bräuche sollten eingehalten werden, erzwungen werden können sie nicht. Wesentliches Merkmal aller staatlichen Rechtsnormen ist ihre Durchsetzbarkeit. Das Recht verleiht Rechte und auferlegt Pflichten, es erlässt Verbote und Gebote und verhängt nötigenfalls Strafen. Für die Durchsetzung ihrer Rechtsansprüche stehen dem Bürger die staatlichen Gerichte zur Verfügung.

Der Begriff der Person

Jedes Normensystem, das Rechte zuschreibt und Pflichten auferlegt, muss einen Träger dieser Rechte und Pflichten voraussetzen. Zur Kenntnis dessen dient der Begriff der Person. Die Person ist das Zuschreibungssubjekt, dem Rechte zugeschrieben und Pflichten auferlegt werden können. Allerdings fangen die eigentlichen Schwierigkeiten damit erst an. Besonders zeigt sich die durch den Personenbegriff aufgeworfene Problematik an den Grenzen menschlichen Lebens, die offenbar auch die äußersten Grenzen eines jeden denkbaren Personenbegriffs bilden, jedenfalls dann, wenn man diesen Begriff auf menschliche Individuen beschränkt. Wie man vor einiger Zeit einer Pressenotiz entnehmen konnte, sieht etwa das kanadische Recht ein ungeborenes Kind nicht als Person an. Eine ähnliche wichtige Rolle wie der mögliche Beginn der Personenwerdung spielt für Recht und Ethik das Ende der menschlichen Existenz. Funktion und Aufgabe des Personenbegriffs in Recht und auch in der Ethik ist es, über die verschiedenen Erscheinungsformen des Menschen in seiner Entwicklung hinweg Identität zu kennzeichnen, und zwar gerade im Hinblick auf die Zuschreibung von Rechten und Pflichten. Jede Zuschreibung von Rechten und Pflichten muss den Gleichheitssatz berücksichtigen, wobei zwischen den Aspekten horizontaler und vertikaler Gleichheit zu unterscheiden ist. Horizontale Gleichheit betrifft die Gleichheit von einer Person zur anderen, vertikale Gleichheit die hinsichtlich derselben Person von einem Zeitpunkt ihrer Existenz zum nächsten. Wenn Personen Lebensrechte zugeschrieben werden, dann bedarf es eines ethisch relevanten Kriteriums für die Begrenzung der Zuschreibung dieses Lebensrechtes. Im Hinblick auf den Aspekt der vertikalen Gleichheit erscheint dabei das Kriterium der Gehirntätigkeit sowohl für den Anfang als auch für das Ende der Zuschreibung eines Lebensrechtes als das am ehesten vertretbare Kriterium.

 

     - Recht ist wandelbar

Die Rechtsordnung bleibt in einem Staat nicht über Jahrhunderte unverändert bestehen, sie ist nicht statisch sondern erliegt einem stetigen Wandel, der mit den kulturellen, wirtschaftlichen und technologischen Neuerungen innerhalb der Gesellschaft einhergeht.

  

     - Recht ist schriftlich fixiert

Im Gegensatz zu Sitten und Bräuche zeichnet sich das Recht i n der Regel durch schriftliche Fixierung aus. Man spricht von geschriebenem Recht, d.h. von Verfassung, Gesetzen, Verordnungen und Reglementen. Die Bürger können sich so jederzeit über ihre Rechte und Pflichten in Kenntnis setzen. Daneben gibt es auch ungeschriebenes Gewohnheitsrecht (lang geübte Bräuche die zu Recht geworden sind) und gerichtliche Praxis.

 

     - Recht beruht auf Gerechtigkeit

Die staatliche Rechtsordnung muss mit den von der menschlichen Gesellschaft allgemein als gerecht und angemessen anerkannten Lebensgrundsätzen übereinstimmen. Die Bürger empfänden es als stoßend, sich an eine als ungerecht empfundene Rechtsordnung halten zu müssen. Die Rechtsordnung verleiht den Menschen Rechte und Pflichten, enthält Gebote und Verbote und sieht für den Fall von Rechtsverstößen Sanktionen, d.h. Strafen vor. So hat jede und jeder so genannte persönlichkeitsrechte, die es ihm erlauben, beispielsweise den Beruf oder Wohnort frei zu wählen, oder gegen Leute die seine Persönlichkeitsrechte verletzen, gerichtlich vorzugehen. Andererseits haben alle auch gesetzliche Pflichten. Die Rechtsordnung eines Staates ist nicht einfach beliebig, sondern basiert auf einem verbindlichen und durchdachten System. Trotzdem bleibt auch die ausgeklügelste Rechtsordnung stets lückenhaft, da bei der Gesetzgebung unmöglich jeder erdenkliche Sachverhalt normiert werden kann, die würde zu einem undurchdringlichen Gesetzesdschungel führen. 

 

Unser "gutes Recht" müssen wir manchmal einfordern, zum Beispiel dann, wenn unser Vertragspartner seine Pflichten nicht, oder nicht korrekt erfüllt, wenn wir uns durch jemanden in unseren Persönlichkeitsrechten verletzt fühlen, oder dann, wenn uns der Entscheid einer Behörde unangemessen erscheint. Für die Durchsetzung unserer Rechtsansprüche stellt der Staat seine Gerichte zur Verfügung.