Unser "Gesundheitssystem"

 

 

Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand; denn jeder ist überzeugt, dass er genug davon habe."

 

 

 

René Descartes

(1596 - 1650)

 

Ziel jedes Gesundheitssystems und das von Entscheidungsträgern in der Gesundheitspolitik ist die möglichst optimale medizinische Versorgung der Bevölkerung. Dazu ist nicht nur die zentrale Betreuung in Krankenhäusern und Universitätskliniken mit ihrer hohen technischen und personellen Ausstattung notwendig, sondern insbesondere ein möglichst flächendeckendes Netz an kooperierenden dezentralen Einrichtungen außerhalb der Krankenhäuser.

 

Eine Fülle von unterschiedlichen Teilbereichen ist für das Wesen eine Gesundheitssystems wichtig:

     - Soziodemographische Faktoren

     - Gesundheitszustand

     - Gesundheitsverhalten

     - Anbieter von Gesundheitsleistungen (Gesundheitsversorgung, Institutionen, Berufe im Gesundheitswesen)

     - Rechtsordnung

     - Finanzierung

 

Bezogen auf den Krankheitsprozess lassen sich Vorsorge (dazu zählen auch Hygiene von Lebensmitteln, Wasser, Umwelt), Akutversorgung (ambulant bei niedergelassenen Anbietern bzw. Zentren, stationär, Rettungsdienste, ...) und Rehabilitation (medizinisch, beruflich, sozial) unterscheiden. Für jeden dieser Teilbereiche werden im Gesundheitssystem Leistungen angeboten, je höher entwickelt ein System desto dichter ist das Leistungsspektrum.

 

Das österreichische Sozialversicherungssystem

In Österreich besteht eine Sozialversicherungspflicht, deren rechtliche Grundlage das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz ist. Von der Sozialversicherungspflicht ausgenommen sind nur kleine Gruppen, wie Angehörige bestimmter religiöser Orden und Anstalten. Der Gesetzgeber gestattet jedoch in bestimmten Fällen nicht versicherungspflichtigen Personen auf freiwilliger Basis den Eintritt in die Sozialversicherung, deren Inhalt und Umfang dann jedoch genau festgelegt ist.

Die Verwaltung der Sozialversicherungen erfolgt dezentral in Form einer Selbstverwaltung eigenständiger Institutionen und nicht durch staatliche Behörden. Als Koordinierungsstelle fungiert der Hauptverband der Sozialversicherungsträger, der Richtlinien erlässt, Rechtsvorschläge verfasst und mit den Interessenvertretungen verschiedener Vertragspartner (z.B. niedergelassene Ärzte) Gesamtverträge abschließt. Die einzelnen Sozialversicherungsträger sind ermächtigt den Richtlinien des Hauptverbandes entsprechende Satzungen und Krankenordnungen zu erlassen.

 

Sozialversicherungen decken im wesentlichen drei Risiken ab

     - Krankheit und Mutterschaft in der Krankenversicherung,

     - Arbeits- und Freizeitunfälle in der Unfallversicherung und

     - Arbeitsunfähigkeit infolge Invalidität oder Alter in der Pensionsversicherung.

 

Seit der 50.ASVG Novelle im Jahr 1992 gehört darüber hinaus die Gesundheitsvorsorge zum gesetzlichen Auftrag der Sozialversicherungen. Details sind unter http://www.sozvers.at zu erfahren. Die Ausgaben in diesen drei Bereichen betragen insgesamt über ÖS 400 Mrd. bei steigendem Trend, davon etwa 67% für die Pensionsversicherung, 30% für die Krankenversicherung und 3% für die Unfallversicherung.

Neben der Trennung nach den Risiken ist die Sozialversicherung aber noch nach anderen Gesichtspunkten gegliedert, wie zum Beispiel der Art der Erwerbstätigkeit oder der Region. Krankenfürsorgeanstalten z.B. sind Versicherungsträger öffentlich-rechtlicher Einrichtungen, die ihre Beamte und Bedienstete kranken versichern.

Insgesamt sind 99% der österreichischen Wohnbevölkerung durch Krankenversicherungen geschützt, davon 62% als Beitragszahler, 34% als mitversicherte Personen und 3% durch Krankenfürsorgeanstalten. Die Art der Risikoabdeckung mit den unterschiedlichen Möglichkeiten in den Sozialversicherungsschutz zu gelangen, die Gliederung mit der nicht vorhandenen Wahlmöglichkeit des Versicherungspflichtigen und nicht zuletzt die Namensgebung bestimmter Krankenversicherungen zeigen, dass in der österreichischen Sozialversicherung der Fürsorgegedanke vor das Versicherungsprinzip gestellt ist.

Die nahezu hundertprozentige Erfassung der österreichischen Bevölkerung durch die gesetzliche Sozialversicherung führt dazu, dass private Kranken-, Unfall und Pensionsversicherungen fast ausschließlich den Charakter einer Zusatzversicherung haben, mit der durch die Sozialversicherung nicht gedeckte Leistungen erfasst werden. Im Gegensatz zur gesetzlichen Sozialversicherung folgen private Krankenversicherungen dem Versicherungsprinzip, die Beitragshöhe richtet sich nach dem Alter, dem Geschlecht und verschiedenen anderen Kriterien, wobei Tariffreiheit besteht. Durch den Beitritt zur Europäischen Union hat sich die Zahl der Anbieter privater Versicherungsleistungen deutlich erhöht.

Private Krankenversicherungen decken jene Behandlungskosten, die für die Behandlung neu auftretender Erkrankungen anfallen. In einigen Fällen besteht auch eine Wartezeit, in der keine Risikoabdeckung erfolgt. Darüber hinaus gibt es auch Varianten mit einer Gewinnbeteiligung, sowie Verträge, die bei Nicht-Inanspruchnahme einen Teil der Versicherungsprämie rückerstatten. Die von der privaten Krankenversicherung übernommenen Risiken sind vielfältig. Zum einen gibt es eine Krankenhauskosten-Versicherung, mit der die Kosten der stationären Behandlung ersetzt werden. Den Betroffenen werden damit entweder die Kosten eines erhöhten Komforts bei der Behandlung als Sonderklasse-Patienten in öffentlichen Krankenhäusern oder die Behandlung in privaten Krankenhäusern erstattet. Die Verrechnung erfolgt direkt mit den Krankenanstalten bzw. den behandelnden Ärzten.

Davon getrennt gibt es eine Krankenhaus-Taggeldversicherung, die pro Tag stationärem Aufenthalt eine bestimmte vereinbarte Summe ausbezahlt. Durch diese Versicherung können laufend anfallende Kosten z.B. von selbstständig Erwerbstätigen oder andere durch die Krankenhauskosten-Versicherung nicht erfasste Kosten abgedeckt werden. Eine Taggeldversicherung ist auch für Krankenstände ohne stationärem Aufenthalt abschließbar (z.B. Betriebsunterbrechungsversicherung für niedergelassene Ärzte). Vergleicht man den Deckungsumfang mit den verursachten Kosten ausgedrückt in Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP), so sieht man, dass das Österreichische Gesundheitssystem im internationalen Maßstab kosten-effektiv ist (in Österreich betragen die Gesundheitsausgaben 8,3% des BIP). Systeme mit stärkerem privaten Versicherungscharakter sind (insbesondere in den USA) deutlich teurer bei gleichzeitig weit geringerer Deckung und somit großer Zahl an unversicherten Personen.

 

Ärzte und medizinisches Personal

Die Gesundheitsversorgung wird in Österreich durch drei Kategorien von Ärzten (1. Ärzte in Ausbildung; 2. Ärzte für Allgemeinmedizin; 3. Fachärzte) und vorwiegend in zwei Bereichen (1. niedergelassene Ärzte; 2. stationärer Sektor) gewährleistet.

Ärzte in Ausbildung sind nur unter Aufsicht und nicht selbstständig zur Berufsausübung berechtigt. Die Möglichkeit der Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin oder Facharzt eines Sonderfaches ist an das Vorhandensein von Ausbildungsstellen gebunden. Ausbildungsstellen werden auf Antrag an bestimmte Einrichtungen (in der Regel Krankenhausabteilungen) vergeben.

Die niedergelassene Ärzteschaft umfasst alle Ärzte mit Ius Practicandi (für Allgemeinmedizin bzw. verschiedenste Sonderfächer). Grundsätzlich besteht eine Niederlassungsfreiheit, d.h. eine Ordination kann prinzipiell von allen Ärzten geführt werden. Fachärzte haben dabei lt. Ärztegesetz die Tätigkeit auf ihr Sonderfach zu beschränken, davon ausgenommen sind nur Tätigkeiten als Arbeitsmediziner oder als Notarzt. Details sind auf der Homepage der Österreichischen Ärztekammer zu erfahren.

Getrennt davon zu sehen sind Verträge mit Krankenkassen (Gebietskrankenkassen oder anderen), die oftmals für eine wirtschaftlich sinnvolle Führung von Ordinationen notwendig sind. Die Kassenplanstellen sind limitiert, wobei Umwidmungen durch die Kassen möglich sind.

Die Zahl der berufsausübenden Ärzte in Österreich beträgt etwa 34.000. Cirka 11.000 davon sind Allgemeinmediziner, 17.000 Fachärzte (inkl. ca. 3.600 Zahnärzten) und 6000 sind in Ausbildung. Die Ärztedichte beträgt in Österreich etwa 420 pro 100.000 Einwohner und variiert von unter 300 im Burgenland und etwa 300 in Vorarlberg bis knapp 700 in Wien. Seit den Sechziger Jahren hat sich die Zahl der berufsausübenden Ärzte mehr als verdreifacht.

Medizinische Leistungen werden aber auch durch eine große Gruppe von Angehörigen weiterer Gesundheitsberufe erbracht. Eine wichtige Rolle insbesondere bei der Abgabe von rezeptpflichtigen Arzneimitteln kommt den Apothekern zu. Weitere Gesundheitsberufe sind:: 1) Gesundheits- und Krankenpflegeberufe; 2) Hebammen; 3) gehobene medizinisch technische Dienste; 4) medizinisch technische Fachdienste; 5) Sanitätshilfsdienste. Diese fünf Gruppen lassen sich wieder in zahlreiche Untergruppen aufgliedern.

 

Leistungserbringer

Die medizinischen Leistungen werden in Österreich im internationalen Vergleich überproportional an stationären akutmedizinischen Einrichtungen erbracht. Diese lassen sich im wesentlichen in Zentral-, Schwerpunkt-, und Standardkrankenanstalten unterteilen. Weitere stationäre Einrichtungen sind Sonderkrankenanstalten bzw. Rehabilitationseinrichtungen (z.B. für rheumatische Erkrankungen).

Ein erheblicher Teil der ärztlichen Gesundheitsbetreuung wird aber auch in Österreich dezentral durch niedergelassene Ärzte und andere freiberuflich tätige Gesundheitsberufe durchgeführt. Die Zahl der niedergelassenen Ärzte beträgt etwa 17.500, davon sind der überwiegende Teil Allgemeinmediziner. Die Versorgung mit Arzneimitteln erfolgt durch über 2.100 Apotheken , davon etwa je die Hälfte durch öffentliche Apotheken bzw. durch sogenannte „Hausapotheken“ von niedergelassenen Ärzten.

Hauptproblem auch für die Zukunft ist in Österreich wie in den meisten Industriestaaten die Finanzierung, bedingt durch steigende Gesundheitsausgaben bei gleichzeitigen Konsolidierungsbestrebungen des Gesamt-Staatshaushaltes. Dieser internationale Trend wird in Österreich durch eine starke Kompetenzzersplitterung verschärft, der ein Anbieten von Gesundheitsleistungen beim jeweils kosten-effektivsten Anbieter verhindert. Das Ziel eines integrierten Gesundheitssystem mit einheitlicher Kostenträgerschaft aller Versorgungsstufen ist aber nach wie vor in weiter Ferne (http://www.telemedizin.at/plattform).