Von
Krank-Bösen und vom Bös-Kranken... ![]()
„Eine schlechte Handlungsweise kann man sein lassen, man kann sie bereuen, aber böse Gedanken gebären fortgesetzt böse Taten."
Leo N. Tolstoi (1828- 1910) |
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Die forensische Psychiatrie beschreibt Persönlichkeitsstörungen, aber abartige Persönlichkeitsstörungen kennt sie nicht. Psychiater, Psychologen und Psychotherapeuten behandeln jedoch solche Patienten während einer Unterbringung im Maßnahmenvollzug gemäß § 21 Abs. 2 StGB. Das Themenfeld umfasst daher auch die ethischen Fragen und das Verhältnis zwischen straffällig gewordenen, schuldhaft handelnden Menschen (§ 21 Abs. 2 StGB) und therapeutischem Personal. Vor allem das Spannungsfeld interessiert, in welchem sich die Behandler der forensischen Psychiatrie bewegen:
- einerseits müssen sie dafür sorgen und dabei helfen, dass sich die Patienten "bessern", um eines Tages wieder entlassen werden zu können
- andererseits sind sie für deren Sicherung verantwortlich
- gleichzeitig gehören sie auch zu den engsten Bezugspersonen für ihre Patienten.
Wann und ob ein Patient freigelassen wird, hängt zwar nicht allein, aber doch stark vom Wohlwollen und der Beurteilung des Personals ab, denn wenn das Fachteam beschließt, dass ein Untergebrachter z.B. nicht einmal die Vollzugslockerung erhalten soll, wird kein Vorgesetzter gegen sein Team entscheiden. Diese Abhängigkeit verursacht bei vielen Patienten ein Gefühl von Ohnmacht.
Die Grundbedürfnisse der vom Maßnahmenvollzug Betroffenen sind aber überall die gleichen:
diese Menschen benötigen Zuwendung, jemanden der zuhört, ohne zu verurteilen. Bedauerlicherweise nehmen ethische Gesichtspunkte in der Ausbildung von Medizinern, Psychologen und Pflegepersonal noch immer eine untergeordnete Rolle ein. Für das Berufsfeld der forensischen Psychiatrie gelten Fragen und Konflikte, die sich mit ethischen Gesichtspunkten beschäftigen, jedoch im besonderen Maße, denn die Würde eines jeden Menschen ist unantastbar. Um die ethischen Gesichtspunkte sicherzustellen, sollte es ethisch orientierte Handlungsanweisungen für die Mitarbeiter im Maßnahmenvollzug geben, auch die alltäglichen großen Leistungen, die sie im Bemühen um ein Verstehen - nicht Verständnis - der Bedingungen für eine Tat vollbringen, verlangt ein hohes Maß an ethischer Reflexion.
Das kritische am Maßnahmenvollzug ist, dass Patienten auf unbestimmte Zeit untergebracht sind. Die Hoffnungslosigkeit des Betroffenen kann wiederum zur hoffnungslosen Atmosphäre in der forensischen Psychiatrie entscheidend beitragen. Unverhältnismäßig lange Anhaltungen sind problematisch.
Auf der anderen Seite muss man natürlich bedenken, dass diese Personen Taten begangen haben, bei der sie zwar als zurechnungsfähig galten, aber die Tat unter Einfluss einer "geistigen oder seelischen Abartigkeit von höherem Grad" begingen, weswegen sie in den Maßnahmenvollzug kamen. Hier stehen sich der große Wunsch, auch das Recht auf Freiheit und ein gesetzlicher Auftrag gegenüber: der Öffentlichkeit muss Sicherheit garantiert werden, wenn von den Untergebrachten weiterhin eine Bedrohung ausgeht. Das macht die Unterbringung so schwierig.
Einerseits sollen die Menschen im Rahmen der Unterbringung gesund werden, gleichzeitig werden sie gesichert und isoliert. Alles wird beobachtet, dokumentiert und beurteilt. Experten müssen dann beurteilen, ob das abweichende Verhalten noch menschlich unbedenklich ist, oder ob es krank oder tatsächlich allgemeingefährlich ist. Verständlich ist hier auch die Angst bei jenen Verantwortlichen, die über die bedingte Entlassung oder wenigstens entsprechende Vollzugslockerungen wie z.B. Ausgänge zu entscheiden haben, falsch zu liegen.
Speziell für einen vorurteilsfreien, ethisch verantwortungsvollen Umgang im forensischen Behandlungsalltag stellen sich folgende Fragen:
- wie neutral kann man bei Konfrontation mit Mord oder Mordgelüsten, Totschlag, Vergewaltigung, Perversion, sadistischen Phantasien, archaischen Hassgefühlen, Zerstückelungsimpulsen etc. bleiben?
- wo finden Therapeuten hier Maß und Regel?
Mehr zu dieser Thematik und Antworten auf die Fragen finde Sie dann in meiner Master Thesis
nach deren Fertigstellung 2020 und 2021
online auf dieser Webseite!