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Was
könnte 2008 bringen «
Vortrag: MR Dr. Gerhard Aigner
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend
12. Medizinrechtstage JKU Linz 2007
Krankenanstaltenrecht:
Von
besonderer Bedeutung wird Fortgang und Entscheidung des EuGH zum
Vorabentscheidungsantrag des VwGH betreffend einer allfälligen EU-widrigen
Ungleichbehandlung von Krankenanstalten in der Betriebsform selbständiger
Ambulatorien (Betriebsbewilligung mit Bedarfsprüfung) und der Niederlassungsmöglichkeit
von (Zahn-)Ärzten in Form einer Gruppenpraxis sein.
Rs
C-169/07
Fortsetzung
der bereits im Sommer 2007 in Begutachtung gestandenen Novelle zum KAKuG (u.a.
patientenrechtliche Verbesserungen iZm der Weitergabe von Patientendaten an
private Krankenversicherer, Kopie der Krankengeschichte an einweisenden Arzt
versus Wahl des Patienten, wem Arztbrief zuzukommen hat; Frage der fachärztlichen/zahnärztlichen
Leitung von OE für Zahnheilkunde).
Demnächst
K der KAKuG-Novelle zur Umsetzung der Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG über
die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens samt
datenschutzrechtlicher Ergänzungen der Regelung des Widerspruchsregisters. Überdies
Einsetzung der im Art 12 der genannten Vereinbarung vorgesehenen Arbeitsgruppe
zur Erarbeitung von Modellen einer bedarfs- und patientenorientierten,
Versorgungslücken schließenden, effizienten und Doppelstrukturen vermeidenden
Versorgungsstruktur.
Gesundheitsberufe:
Umsetzung
der RL 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl Nr L 255
v 30.9.2005) in allen GesundheitsberufeG, z.B. ÄrzteG, HebG, MTDG
Darüber
hinaus in HebG-N und MTDG-N künftig Nostrifizierung nach FH-StudienG, da mit Überführung
der Akademien in FH-Studiengänge Nostrifizierungen undurchführbar werden würden.
HebG überdies mit Änderungen betreffend Hebammengremium samt präziser
Trennung von eigenem und übertragenem Wirkungsbereich.
ÄrzteG
darüber hinaus demnächst Anpassung an Vereinbarung gem Art 15a B-VG über die
Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens iZm der Genehmigung der
QualitätsV der ÖÄK (§ 118c ÄrzteG) durch BMGFJ (§ 195 Abs 6f ÄrzteG)
sowie, in eigener Novelle, Anpassung an StPO-Reform.
ÄrzteG-N
im Jahr 2008 ua nach Maßgabe der zu erwartenden E d VfGH zum Solidarfonds (§
118 Abs 3a ÄrzteG), Kriterium der Staatsbürgerschaft, Reform der Zuständigkeiten
iZm mit Ausbildungsstätten und –stellen (Anpassung an die Vereinbarung gem
Art 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens)
IVF-Fonds-G:
Datenschutzrechtliche
Verbesserungen iZm dem IVF-Register, Klarstellung iZm dem Ende eines durch den
IVF-Fonds mitfinanzierten Versuchs, Entfall der Einvernehmensregelungen im
Hinblick auf Kompetenz des BMGFJ, Anpassung an GewebesicherheitsG (dieses wird
demnächst im BGBl k)
MPG-N:
Fortsetzung
des Novellierungsvorhabens iZm mit Rechtsstellung (Beweisposition) des Patienten
nach Schäden durch vermeintliche Medizinproduktefehler, datenschutzkonforme
Rechtsgrundlagen für Implantatregister und Herzschrittmacherregister im
Besonderen.
Übertragbare
Krankheiten:
Novelle
zum EpG für Schaffung einer datenschutzkonformen Regelung zwecks Etablierung
eines behördeninternen Registers der nach dem EpG erstatteten Anzeigen.
Derzeit
noch fachlich in Prüfung, je nach Ergebnis evtl. Erweiterung der Anzeigepflicht
für Fälle von CJK auch bei Verdacht und Erkrankung (dzt nur Tod) durch Novelle
der V zum EpG.
Novelle
der V über die Qualitätskontrolle und –sicherung in der HIV-Diagnostik und
die bei der Vornahme von HIV-Tests einzuhaltende Vorgangsweise zwecks Schaffung
einer Rechtsgrundlage für die Anwendung von Schnelltests auch in der
Routinediagnostik (derzeit nur im Notfall).
Demnächst
K des GewebesicherheitsG (Beschluss des NR einstimmig am 4.12. erfolgt)
ApG:
Nach
Maßgabe des Verlaufs des Vertragsverletzungsverfahrens der EK gegen die Rep Ö
betreffend Kumulierungsverbot, Fremdbesitzbeschränkungen und Gebietsschutz
Novelle des ApG
ASVG:
Neuerliche
Änderungen iZm Nichtumsetzung der Fristen gem der TransparenzRL,
Rs
C-311/07