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Vortrag: MR Dr. Gerhard Aigner

Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend

12. Medizinrechtstage JKU Linz 2007

 

Krankenanstaltenrecht:

Von besonderer Bedeutung wird Fortgang und Entscheidung des EuGH zum Vorabentscheidungsantrag des VwGH betreffend einer allfälligen EU-widrigen Ungleichbehandlung von Krankenanstalten in der Betriebsform selbständiger Ambulatorien (Betriebsbewilligung mit Bedarfsprüfung) und der Niederlassungsmöglichkeit von (Zahn-)Ärzten in Form einer Gruppenpraxis sein.

Rs C-169/07

Fortsetzung der bereits im Sommer 2007 in Begutachtung gestandenen Novelle zum KAKuG (u.a. patientenrechtliche Verbesserungen iZm der Weitergabe von Patientendaten an private Krankenversicherer, Kopie der Krankengeschichte an einweisenden Arzt versus Wahl des Patienten, wem Arztbrief zuzukommen hat; Frage der fachärztlichen/zahnärztlichen Leitung von OE für Zahnheilkunde).

Demnächst K der KAKuG-Novelle zur Umsetzung der Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens samt datenschutzrechtlicher Ergänzungen der Regelung des Widerspruchsregisters. Überdies Einsetzung der im Art 12 der genannten Vereinbarung vorgesehenen Arbeitsgruppe zur Erarbeitung von Modellen einer bedarfs- und patientenorientierten, Versorgungslücken schließenden, effizienten und Doppelstrukturen vermeidenden Versorgungsstruktur.

Gesundheitsberufe:

Umsetzung der RL 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl Nr L 255 v 30.9.2005) in allen GesundheitsberufeG, z.B. ÄrzteG, HebG, MTDG

Darüber hinaus in HebG-N und MTDG-N künftig Nostrifizierung nach FH-StudienG, da mit Überführung der Akademien in FH-Studiengänge Nostrifizierungen undurchführbar werden würden. HebG überdies mit Änderungen betreffend Hebammengremium samt präziser Trennung von eigenem und übertragenem Wirkungsbereich.

ÄrzteG darüber hinaus demnächst Anpassung an Vereinbarung gem Art 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens iZm der Genehmigung der QualitätsV der ÖÄK (§ 118c ÄrzteG) durch BMGFJ (§ 195 Abs 6f ÄrzteG) sowie, in eigener Novelle, Anpassung an StPO-Reform.

ÄrzteG-N im Jahr 2008 ua nach Maßgabe der zu erwartenden E d VfGH zum Solidarfonds (§ 118 Abs 3a ÄrzteG), Kriterium der Staatsbürgerschaft, Reform der Zuständigkeiten iZm mit Ausbildungsstätten und –stellen (Anpassung an die Vereinbarung gem Art 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens)

IVF-Fonds-G:

Datenschutzrechtliche Verbesserungen iZm dem IVF-Register, Klarstellung iZm dem Ende eines durch den IVF-Fonds mitfinanzierten Versuchs, Entfall der Einvernehmensregelungen im Hinblick auf Kompetenz des BMGFJ, Anpassung an GewebesicherheitsG (dieses wird demnächst im BGBl k)

MPG-N:

Fortsetzung des Novellierungsvorhabens iZm mit Rechtsstellung (Beweisposition) des Patienten nach Schäden durch vermeintliche Medizinproduktefehler, datenschutzkonforme Rechtsgrundlagen für Implantatregister und Herzschrittmacherregister im Besonderen.

Übertragbare Krankheiten:

Novelle zum EpG für Schaffung einer datenschutzkonformen Regelung zwecks Etablierung eines behördeninternen Registers der nach dem EpG erstatteten Anzeigen.

Derzeit noch fachlich in Prüfung, je nach Ergebnis evtl. Erweiterung der Anzeigepflicht für Fälle von CJK auch bei Verdacht und Erkrankung (dzt nur Tod) durch Novelle der V zum EpG.

Novelle der V über die Qualitätskontrolle und –sicherung in der HIV-Diagnostik und die bei der Vornahme von HIV-Tests einzuhaltende Vorgangsweise zwecks Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Anwendung von Schnelltests auch in der Routinediagnostik (derzeit nur im Notfall).

Demnächst K des GewebesicherheitsG (Beschluss des NR einstimmig am 4.12. erfolgt)

ApG:

Nach Maßgabe des Verlaufs des Vertragsverletzungsverfahrens der EK gegen die Rep Ö betreffend Kumulierungsverbot, Fremdbesitzbeschränkungen und Gebietsschutz Novelle des ApG

ASVG:

Neuerliche Änderungen iZm Nichtumsetzung der Fristen gem der TransparenzRL,

Rs C-311/07