1. Kapitel  

Wessen Rechte können durch das reproduktive Klonen beeinträchtigt werden?

 

...den ersten lebendigen Beweis dafür gegeben hat, dass es möglich ist, aus den Zellen eines bereits erwachsenen Tieres eine genetisch identische Kopie - das Schaf Dolly - herzustellen. Das Experiment Dolly, von dem gesagt wird, dass es grundsätzlich auch auf den Menschen übertragbar sein, hat eines deutlich gemacht: Klonen ist als ethisches Problem ernst zu nehmen!

Fairerweise muss man auch erwähnen, dass die Möglichkeiten, die das Klonen eröffnet, aber keineswegs alle von vorneherein als "pervers" einzuschätzen sind. Es kann auch Fälle geben - zumindest prima facie - in denen der Wusch nach Kopie eines Menschen nachvollziehbar erscheint: beispielsweise ein Ehepaar hat bei einem tragischen Autounfall sein einziges Kind verloren, und die Eltern sind nicht mehr in der Lage, aus Gründen die hier nicht weiter interessieren, auf natürliche Weise ein gemeinsames Kind zu bekommen; etc.

 

Zur ethischen Beurteilung des Klonens bedarf es der Untersuchung der Frage, wessen Rechte dadurch verletzt werden könnten:

     - Rechte des Originals können verletzt werden, wenn ohne seinen Willen eine Kopie hergestellt wird. Dies Problem entfällt, wenn eine Zustimmung des Originals vorliegt.

     - Rechte der Kopie werden nicht verletzt, weil die Kopie jede Möglichkeit, sich zu beklagen ja gerade der Klonierung verdankt. Vereinfacht gesagt: ohne das Klonen würde die Kopie gar nicht existieren und könnte sich folglich nicht über das Klonen beklagen. Nur in Extremfällen, in denen der entstehende Klon so schwer geschädigt wäre, dass man in einem parallelen Fall Sterbehilfe erlauben, oder deren Zulässigkeit zumindest in Betracht ziehen müsste, ist das anders.

     - "Rechte" der Gesellschaft können durch die Verbreitung der Technik des Klonens in vielfältiger Weise beeinträchtigt werden. Dies berechtigt jedoch nicht zu einem ausnahmslosen Verbot des Klonens.

     - "Rechte Gottes" können durch die Technik des Klonens beeinträchtigt werden, doch kann man dies nur demjenigen entgegenhalten, der auch bereit ist, die religiösen Voraussetzungen für eine solche These zu teilen.

 

Zum angemessenen Umgang mit der Technik des Klonens gehört ein Überdenken und eventuelles Ergänzen der gewohnten, durch die moderne medizinische Technik aber inzwischen möglicherweise überholten, Verantwortungsstrukturen.