2. Kapitel
Darf man ein Kind klonen, um ein anderes Kind zu retten?
...die im Grunde auf eine Tabuisierung des Klonens hinausläuft.
Stellen Sie sich folgendes vor:
Ein Elternpaar hat ein 7jähriges Kind mit einer schweren Nierenerkrankung, die nicht auf genetische Ursachen zurückzuführen ist. Beide Nieren konnten ihrer Funktion nicht mehr nachkommen und das Kind lebt nun mit einer künstlichen Niere. Dies wird aber voraussichtlich nur noch maximal 10 Jahre möglich sein, dann wird das Kind mit großer Wahrscheinlichkeit sterben, wenn kein geeignetes Ersatzorgan übertragen worden ist. Wegen der besonders komplizierten Eigenschaften des Gewebes des Kindes ist es bisher nicht möglich gewesen, ein geeignetes Spenderorgan zu finden bzw. dass ein solches gefunden wird ist auch künftig nicht absehbar; auch eine Spende durch die Eltern wäre nicht erfolgversprechend. Vorausgesetzt sei für diesen Fall, dass die Technik des Klonens inzwischen so ausgereift ist, dass es möglich wäre, einen Klon des Kindes mit genetisch (nahezu) identischen Gewebeeigenschaften zu erzeugen.
Wäre das Vorhaben der Eltern, auf diese Weise ihrem kranken Kind zu einem geeignetem Spenderorgan zu verhelfen, ethisch akzeptabel?
Zu beachten ist die Wertigkeit des bei dem zu erzeugenden Kind in Rede stehenden Interesses, das zu Gunsten des älteren Kindes, aufzuopfern wäre. Nur wenn das Interesse des älteren Kindes das des jüngeren wesentlich überwiegt, wäre der Eingriff bei dem jüngeren Kind überhaupt zulässig und damit der Plan nicht von vorneherein unakzeptabel. Die Eltern dürfen einer Transplantation nur zustimmen, wenn diese Voraussetzung gegeben ist.
Gegen das Vorhaben der Eltern könnte insbesondere sprechen, dass hier im Grunde das zweite Kind als bloßes Mittel zur Erreichung eines Zwecks (Rettung des ersten Kindes) verwendet werden soll. Darin könnte mit aller Wahrscheinlichkeit eine Instrumentalisierung des zweiten Kindes liegen, wie sie Immanuel Kant mit Hilfe der sog. Zweck - Formel des kategorischen Imperativs als moralisch verwerflich bewerten würde. Aber greift dieser Einwand hier wirklich? Zum einen wäre dies ja kaum der erste und einzige Fall der Zeugung eines Kindes zur Verfolgung bestimmter Zwecke. Es gibt eine ganze Reihe von Zwecken, aus denen heraus Kinder gezeugt werden, ohne dass dagegen Einwände erhoben würden, zumindest nicht rechtliche Einwände, aber oftmals nicht einmal ethische. Zum anderen ist es ja keineswegs so, dass die Eltern im vorliegenden Fall, das Kind bloß als Mittel zum Zweck verwenden wollen. Es ist sicherlich nicht auszuschließen, dass sie das zweite Kind ebenso lieben wollen wie ihr erstes Kind.
Das weitere Durchdenken dieses Falles zeigt, dass hier nur sehr philosophisch argumentiert werden kann, aber anders als auf den ersten Blick vielleicht zu vermuten, zeigt der Fall, dass es durchaus Situationen gibt, in denen das reproduktive Klonen als zumindest ethisch akzeptabel erscheint.