6. Kapitel  

Dürfen schwerstgeschädigte Neugeborene aktiv handelnd getötet werden?

 

...nicht immer im positiven Sinne. Es treten gerade dadurch brisante ethisch und rechtlich relevante Fragen in Bezug auf die "Heiligkeit des Lebens um jeden Preis" und die dabei zu erhaltende Lebensqualität immer mehr in den Vordergrund. Die moderne Medizin muss sich heute mit Problemen beschäftigen die sie durch modernste Technik selbst in die Welt gesetzt hat; die Hightech-Medizin hat uns die Mittel verschafft, die es ermöglichen, viele schwerkranke oder schwerbehinderte Neugeborene am Leben zu erhalten, die noch vor Jahren bald nach der Geburt gestorben wären, weil ihnen die Natur keine Chance zu überleben gegeben hätte. Sollen wir jedes Neugeborene mit allen verfügbaren Mitteln am Leben erhalten, oder sollen wir in gewissen Fällen wegen einer schweren Krankheit oder Behinderung eines Neugeborenen zulassen oder gar dazu beitragen, dass es sterben kann? 

Es heißt, alle menschlichen Wesen, auch schwergeschädigte Neugeborene, hätten ein "Lebensrecht", und es sei moralisch verwerflich, Entscheidungen über Leben und Tod in der medizinischen Praxis von der Qualität oder der Art des betroffenen Lebens abhängig zu machen. Fred Frohock ist Professor und Lehrstuhlinhaber für Politikwissenschaft an der Universität von Miami mit akademischen Konzentrationen in der politischen Philosophie, Recht, und der Bioethik. In seinem Buch Special Care: Medical Decisions at the Beginning of Life, beschreibt er in Bezug auf moralische und rechtliche Fragen eine dunkle Seite einer modernen Neugeborenen-Intensivstation. Er verfasste das Buch nachdem er 4 Monate auf einer modernen Intensivstation für Neugeborene an einer amerikanischen Klinik verbrachte. 

 

Führen Sie sich folgende Situation, eines schwerkranken neugeborenen Mädchens aus der Beobachtung von Fred M. Frohock, vor Augen:

Am 8. März wurde Stephanie nach nur 30 Schwangerschaftswochen vorzeitig geboren. Ihr Hauptproblem war nicht ihre Frühgeburtlichkeit, sondern eine angeborene Krankheit. Diagnose: epidermolysis bullosa; auch Schmetterlings-Krankheit genannt, ist eine Krankheit die eine sich am ganzen Körper ausbreitende Blasenbildung auf der Haut verursacht. Es entstehen Wunden am ganzen Körper sowie auch innerhalb des Körpers, wie etwa in Mundhöhle und Ösophagus. Sekundäre Wachstumshemmungen und schwere Anämie gehören zu diesem Syndrom. Diese Krankheit kann verschiedene Formen annehmen, doch die Aussichten für die erkrankten Kinder sind in jedem Fall schlecht, und viele erliegen der Krankheit bereits in den ersten beiden Lebensjahren. Stephanie wurde mit Antibiotika behandelt und musste in Isolation gehalten werden, weil bei Kindern mit dieser Krankheit Infektionen die Haupttodesursache sind. Es war auch die operative Beseitigung von zwei Darmverschlüssen nötig. Stephanie lebte zwei Monate lang. Sie hatte in dieser Zeit viel zu erdulden. Trotz der Darmoperation musste sie intravenös ernährt werden. Doch die Flüssigkeit drang durch ihre beschädigte Haut, und es kam zu Störungen des Wasserhaushalts und der Ernährung. Es gab Schwierigkeiten beim Absaugen und Einsetzen von Schläuchen, weil sich auch die "innere" Haut ablöste. Sie wurde mehrfach als Verbrennungsopfer beschrieben, das gewissermaßen jeden Tag erneut "Verbrennungen" erlitt. Sie war in vaselinegetränkte Verbände gehüllt und erhielt Sauerstoff durch eine Maske dicht vor ihrem Gesicht, Morphin zur Schmerzlinderung und Naloxon als Gegenmittel gegen eine zu hohe Dosis Morphin. Trotz der Verabreichung von Morphin in so hoher Dosierung hatte Stephanie immer noch Beschwerden und Schmerzen. Am 8. April, einen Monat nach Stephanies Geburt trug Frohock folgendes in sein Tagebuch ein:

     Stephanie atmet schnell, ihr Gesicht einige Zentimeter von der Sauerstoffmaske entfernt. Sie sieht wie ein Unfallopfer aus, müde, ja erschöpft, wie durch eine Katastrophe, die sie heimgesucht hat... Stephanie weint, wenn die Gaze entfernt wird. Ihr linkes Bein ist blutig, am Knöchel und an der Fußoberseite rohes Fleisch. Ihr rechtes Bein sieht besser aus, abgesehen von einer großen verschorften Wunde unter dem Knie. Manche Verbände sind blutgetränkt. Auch ihre Hände sind blutig. 

Auch Stephanies Stuhl und Urin enthielten ständig Blut. Zehn Tage später am 18. April notierte Frohock:

     Die Sauerstoffmaske bläst ihr immer noch ins Gesicht. Sie weint und bewegt sich ruhelos. Ihre Beine und Arme sind in Vaselinegaze gehüllt...Ihr Körper ist glitschig von Schweiß und Vaseline. Das ist nur noch Leiden. Hat das irgendeinen Sinn? 

Die Ärzte gaben Stephanie weiter Antibiotika und Sauerstoff. Es wurde beschlossen, bei Atemstillstand ihre Atmung durch manuelle Impulse wieder in Gang zu setzen, aber bei Herzstillstand keine Wiederbelebungsversuche zu unternehmen. Diese Situation trat am 11. Mai ein, und Stephanie starb.

 

Hier stellt sich wohl für jeden die berechtigte Frage 

Soll man wirklich in allen Fällen versuchen, das Leben eines Säuglings mit allen möglichen Mitteln zu verlängern, oder soll man in manchen Fällen zulassen, dass ein Neugeborenes selbst dann, wenn man sein Leben retten könnte, stirbt, weil auch die moderne Medizin ihm zu keiner akzeptablen Lebensqualität verhelfen kann? Fred Frohock fragte sich, wie die Interessen von Stephanie einzuschätzen seien, und kam dabei auf den Unterschied zwischen entscheidungsfähigen erwachsenen Patienten und Neugeborenen zu sprechen:

     Die Qualität und die Zukunft von Stephanies Leben sind für alle ein "Problem" die mit ihr in Berührung kommen. Niemand weiß, wie wir ihre Interessen bei der Entscheidung über Fortsetzung oder Abbruch der Therapie einschätzen sollen. Sie lebt. Ihre Nervenfunktionen sind intakt... Doch ihre Schmerzen und ihre düstere Zukunftsperspektive könnten einen vernünftigen Erwachsenen dazu bringen, "Genug" zu sagen – und sich für den Tod zu entscheiden. Stephanie kann diese Entscheidung nicht treffen, und ebenso wenig kann sie sich für das Gegenteil – das Leben – entscheiden. Wer immer für sie entscheidet, muss sehr schwierige Entscheidungen über Nutzen und Lasten treffen und vielleicht sogar Überlegungen bezüglich Lebensqualität im allgemeinen anstellen; Stephanie kann nämlich nicht darüber nachdenken, ob ihr Leben lebenswert ist.

 

Ein wichtiger Unterschied zwischen Säuglingen und entscheidungsfähigen erwachsenen Patienten besteht also darin, dass diese ihre Entscheidungen mitteilen und danach handeln können. Doch Frohock´s Gedanke, Stephanie könne "nicht darüber nachdenken, ob ihr Leben lebenswert ist", verweist auf einen noch grundlegenderen Unterschied zwischen Säuglingen und älteren Patienten: Säuglinge haben eine andere Art von Leben als ältere Patienten.  Ist eine solche Unterscheidung zwischen verschiedenen Arten von menschlichem Leben – dem erwachsenen Leben und dem Leben eines Neugeborenen oder auch zum Beispiel eines fötalen Lebens – vertretbar?

Man könnte vielleicht sagen, dass – wenn es um die Verlängerung oder Beendigung des Lebens geht – Neugeborene hinsichtlich der meisten moralisch bedeutsamen Aspekte Föten näher stehen als älteren Kindern oder Erwachsenen. Ob diese Behauptung stimmt, hängt davon ab, wann und warum bestimmte Handlungen wie zum Beispiel die Beendigung eines Lebens unmittelbar verwerflich sind.

Der Philosoph Michael Tooley hat sich mit dieser Frage - im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbruch und Kindestötung – so systematisch wie wahrscheinlich sonst niemand auseinandergesetzt. Er verwendet dabei den Begriff des Rechts und schlägt vor, dass ein Wesen nur dann ein Recht auf etwas hat, wenn es auch ein Interesse daran hat; um aber ein Interesse an der Fortdauer seiner Existenz zu haben, muss ein Wesen ein "fortdauerndes Selbst" sein, d.h., es muss einmal eine Vorstellung von sich selbst als einem über eine gewisse Zeit hinweg existierenden Wesen gehabt haben. Ein Wesen, das kein "fortdauerndes Selbst" ist, hat kein Recht auf Leben, und es ist nicht unmittelbar verwerflich, ihm das Leben zu nehmen.

Wenn aber ein Säugling die Fortdauer seiner Existenz nicht als etwas Wertvolles schätzen und wünschen kann, dann muss der Verlust des Lebens für Neugeborene weniger Gewicht haben als für ältere Kinder oder Erwachsene, die weiterleben möchten, oder?

Nun könnte jemand einwenden, dass viele Säuglinge - darunter auch schwerkranke und schwerbehinderte das Potential haben, zu Personen zu werden, und daher eines Tages ihr Leben als etwas Wertvolles schätzen können, und zwar genauso wie wir, die wir schon Personen sind. Besonders tragisch am Tod eines Säuglings sei ja gerade eben, dass er nie zu einer Person mit einem lebenswerten Leben wird. Dass ein Säugling noch keine Person ist, spiele hingegen kaum eine Rolle im Hinblick auf einen solchen Verlust. Häufig führt der Weg zu einer zukünftigen Person jedoch nur über beträchtliche Schmerzen und Leiden, die wir dem Säugling auferlegen. Lässt sich ein solches Leid rechtfertigen? Viele Menschen antworten darauf mit Ja. Sie verweisen auf das spätere Leben derjenigen Säuglinge, die dank der Intensivmedizin überleben, und erklären, diese Behandlung habe im Interesse dieser Säuglinge gelegen. Viele Menschen meinen, die Entscheidungen sollten sich am "wohl verstandenen Interesse des Säuglings" orientieren. Eine lebenserhaltende Behandlung sollte einem Säugling dann zuteil werden, wenn sein Leben nach der Behandlung voraussichtlich mehr Freud als Leid mit sich bringen wird. Diese Auffassung wirkt auf den ersten Blick einleuchtend, doch könnte man ihr aus einer Reihe von Gründen auch nicht zustimmen. Die wichtigsten Gründe gegen solch eine Auffassung haben mit dem besonderen Status von Säuglingen zu tun. Offenkundig besteht eine enge Verbindung zwischen den Interessen eines Wesens und der moralischen Richtigkeit bzw. Verwerflichkeit unserer Handlungen gegenüber diesem Wesen.

 

Dazu Argumentationen von Helga Kuhse und Peter Singer

Was sind die Interessen eines Neugeborenen? Es ist kein fortdauerndes Selbst und hat daher kein Interesse an der Fortdauer seiner eigenen Existenz. Es hat allerdings andere Interessen, die jedoch an den jeweiligen Augenblick gebunden sind und nur Bewusstsein bzw. Empfindungsfähigkeit, nicht jedoch Selbstbewusstsein, welches Personen zukommt, voraussetzen. Säuglinge sind empfindungsfähige Wesen; sie können daher Schmerz und Unbehagen empfinden, frieren und Hunger haben. Somit haben sie ein Interesse daran, keinen Schmerz und kein Unbehagen zu erfahren, jedoch Wärme und Nahrung zu erhalten. Hier wird zuweilen von manchen Ärzten und anderen eingewendet, die Schmerzen eines Säuglings hätten weniger Gewicht als die Schmerzen einer Person, weil sich ein Säugling an Schmerzen nicht erinnern kann und sie weder voraussehen noch sich vor ihnen fürchten kann. 

Die Auffassung, dass Säuglinge sich weder an Schmerzen erinnern noch sie voraussehen können, kann man für durchaus plausibel halten; folgt aber aus der Unfähigkeit eines Säuglings, sich an Schmerz zu erinnern oder ihn vorauszusehen, auch, dass seine augenblicklichen Schmerzerfahrungen weniger zählen als die augenblicklichen Schmerzerfahrungen einer Person

Die Fähigkeit einer Person, sich an Schmerz zu erinnern und ihn vorauszusehen, kann zwar durchaus Anlass für weitere Überlegungen sein, doch diese Überlegungen rechtfertigen keinesfalls, die aktuelle Schmerzerfahrung "von Augenblick zu Augenblick" bei einem Säugling anders zu gewichten als bei einer Person.

 

Wie viel Leid dürfen einem Säugling, der nur kurzfristige Wünsche und Interessen hat und die Fortdauer seiner Existenz noch nicht als etwas Wertvolles schätzen kann, berechtigterweise auferlegt werden? 

 

Solche schmerzhaften lebenserhaltenden Prozeduren liegen nie im wohlverstandenen Interesse des Säuglings, wenn auch vielleicht im Interesse der Person, die einmal aus ihm werden kann; deshalb könnte man meinen, dass es Fälle gibt, in denen das Leiden des Säuglings, das unvermeidlich ist, um ihn am Leben zu erhalten, allein schon ein zureichender Grund sein kann, auf die lebenserhaltende Behandlung zu verzichten. Bei Stephanie könnte es so gewesen sein. Helga Kuhse und Peter Singer vertreten die Auffassung, dass man nicht immer versuchen sollte, das Leben eines Säuglings mit allen verfügbaren Mitteln zu erhalten, weil Qualität und Art des Lebens eine angemessene Grundlage für Entscheidungen über Leben und Tod in der medizinischen Praxis bilden.

 

Es wurde aber noch nicht erläutert, wie ein Neugeborenes gegebenenfalls sterben soll, wenn einmal entschieden wurde, dass es nicht länger am Leben erhalten werden soll. 

Kuhse/Singer erläutern dies folgendermaßen

Oft heißt es, es bestehe ein moralisch bedeutsamer Unterschied zwischen denjenigen Fällen, in denen "etwas getan wird", was zum Tod führt, und denjenigen Fällen, in denen der Tod dadurch eintritt, dass man "nichts tut" - ob also ein Patient getötet wird oder ob bloß zulassen wird, dass er stirbt. Einen Patienten sterben zu lassen sei in der medizinischen Praxis manchmal zulässig, sie zu töten jedoch nie. Demgemäss unternehmen Ärzte häufig nichts, um ein Kind am Leben zu erhalten – wie im Falle von Stephanie, als sie entschieden, sie bei Herzversagen nicht wiederzubeleben (in der Klinik auch bezeichnet als Do Not Resuscitate, or DNR) –, doch sie setzen auch keine aktive Maßnahme, um das Leben des Säuglings zu beenden.

Psychologisch fällt der Verzicht auf Wiederbelebung eines Säuglings den Ärzten vielleicht leichter als die Verabreichung einer tödlichen Dosis eines Medikaments; doch es macht der Sache nach keinen moralischen – und, wie sich zeigen lässt, auch keinen rechtlichen – Unterschied aus, ob der Tod eines Säuglings durch eine Unterlassung oder aktiv durch eine Handlung herbeigeführt wird. Sind alle übrigen Faktoren – wie Absicht, Motivation und Ergebnis – dieselben, dann ist es moralisch gleichwertig, ob man einen Säugling tötet oder aber zulässt, dass er stirbt. Ist es aber deswegen moralisch gleichgültig, ob das Leben eines Säuglings aktiv oder passiv beendet wird? 

Helga Kuhse und Peter Singer sind nicht dieser Meinung. Sie sind der Ansicht, dass wenn einmal die Entscheidung getroffen wurde zuzulassen, dass ein Säugling stirbt, es oft besser ist, den Tod zu beschleunigen, als zuzusehen und darauf zu warten, dass "die Natur" ihren oft grausamen Lauf nimmt. Wäre es nicht besser gewesen, wenn das Leben Stephanies eher geendet hätte, wenn also diejenigen, in deren Obhut sie sich befand, ihr die Leiden erspart hätten, die sie zwischen der Entscheidung, gegebenenfalls auf Wiederbelebung zu verzichten, und dem Zeitpunkt, als ihr Herz schließlich versagte, erdulden musste? Viele Menschen glauben, dass die Antwort darauf ein lautes und unmissverständliches Ja ist.

 

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Meine persönliche Meinung:

Es gibt Personengruppen, die Autoren wie Helga Kuhse und Peter Singer das Recht streitig gemacht haben und auch immer noch streitig machen, ihre Thesen zu Fragen der Abtreibung und der Euthanasie öffentlich zu vertreten. Trotz der grundsätzlichen Rede- und Forschungsfreiheit kann von Autoren medizinischer Bücher wie eben auch Kuhse und Singer, erwartet werden, dass sie bis in die Wortwahl hinein auf nachvollziehbare Sorgen möglicherweise Beeinträchtigter Rücksicht nehmen.

Das eigentliche Problem der Thesen von Kuhse/Singer liegt meines Erachtens allerdings nicht darin, dass sie überhaupt die Frage aufwerfen, ob unter ganz bestimmten Bedingungen schwerstgeschädigte Neugeborene, sofern sie ein Leben unter unerträglichen und entsetzlichen Qualen zu erwarten haben, das Leben genommen werden darf, sondern darin, dass Kuhse und Singer letztlich meinen - so zumindest verstehe ich es - diese in jeder Hinsicht eine Tragödie bedeutenden "Fälle" einfach dadurch zu lösen, indem man Neugeborenen (nämlich nicht nur Schwerstgeschädigten) bis zu einer gewissen zeitlichen Grenze grundsätzlich das Lebensrecht bestreitet.

Vielmehr wäre für die angesprochenen "Fälle" eine Regelung durch eine spezifische, an ganz konkrete Anforderungen gebundene Rechtfertigungsnorm oder bloße Entschuldigungsnorm aus juristischer Sicht vorzugswürdig, weil somit das Recht auf Leben auch von schwerstgeschädigten Neugeborenen nicht mehr in Frage gestellt würde. Entschuldigt werden könnten hierbei Eltern und Arzt, wenn sie nach reiflicher Überlegung und bei Vorliegen von gesetzlich möglichst präzise zu fixierenden, konkreten Voraussetzungen zu dem Ergebnis kämen, dass das Leid des Kindes einen Zwang zum Weiterleben nicht mehr erträglich erscheinen lässt!

Egal wie immer man auch über die Argumentationen von Kuhse/Singer zu den verschiedenen äußerst sensiblen und hochproblematischen Themen stehen mag, ich jedenfalls finde es bemerkenswert, dass sich diese Autoren solchen Themen annehmen. So zum Beispiel auch bei Argumentationen gegen eine in unserem Rechtskreis übliche Unterscheidung zwischen aktivem Töten und passivem Sterbenlassen; hier mag es vielleicht sein, dass sich unsere europäischen Moralvorstellungen allzu sehr an einer formalen Begrifflichkeit orientieren...wie auch immer, ohne einer Fülle von interessanten Denk- und Diskussionsanstößen und vielleicht auch manchmal falschen Thesen dazu, wird es dabei bleiben, dass Mediziner und Medizinerinnen mit den Problemen alleine gelassen sich damit beschäftigen müssen und sich ohne ethisches Konzept weiter "durchwursteln" müssen, etwas, dass nicht nur auf dem Gebiet medizinischer Ethik leider immer wieder beobachtet werden kann...