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M e d i z i n r e c h t l i c h e 

I n f o r m a t i o n

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

Liebe Kollegen und Interessenten!

 

Herzlich Willkommen auf meiner Informationsplattform für Medizinrecht und Ethik. Es freut mich, dass Sie sich für diese Thematik interessieren!

Die Webseite ist aus meiner Überzeugung der Notwendigkeit fundamentalen juristischen Wissens, zusätzlich zum umfangreichen medizinischen Fachwissen, im ärztlichen Berufsalltag entstanden; leider ist heutzutage zu beobachten, dass Ärztinnen und Ärzte in ihrem Berufsalltag immer öfter mit rechtlichen Fragen konfrontiert sind. 

 

    Haben Sie z.B. schon mal überlegt...

 

     ... ob es die Aufgabe des Rechts ist, ein Idealbild der Kommunikation zwischen Arzt und Patient durch eine differenzierte Aufklärungsdogmatik herzustellen? 

 

     ... oder ob eher ein gesellschaftspolitisches Problem vorliegt, welches einerseits durch das rapide Vordringen der Apparatemedizin und andererseits durch die stete Zunahme administrativer Tätigkeit - der Ärzte ausgesetzt sind - das ärztliche Gespräch und die menschliche Zuwendung zum Patienten in den Hintergrund drängt?

 

     ... ob es gar eine Grenze des Rechts am Krankenbett gibt?

 

Basis der Behandlung sollte ein informed consent sein. Die Bedeutung dieser Bezeichnung beschreibt scheinbar Selbstverständliches. Meinem Eindruck nach steuert die Gesundheitspolitik aber durch ihre hohen Anforderungen an die zeitliche und ökonomische Effizienz der ärztlichen Tätigkeit genau in die Gegenrichtung: ausführliche für den Patienten verständliche und einfühlsame (Aufklärungs-) Gespräche scheinen faktisch kaum mehr möglich zu sein. In der juristischen Praxis kommt der Frage der Aufklärung möglicherweise u.a. auch deshalb eine immer größere Bedeutung zu, wenn es um Schadenersatzansprüche an einen Arzt oder einen Krankenhausträger geht.

Viele Ärzte sind sich bis heute noch nicht bewusst, dass sie – trotz ihres oft übermenschlichen Einsatzes zu Gunsten der Patienten – praktisch bei jeder Behandlung Fehler begehen können. Dadurch sind sie juristisch gesehen, täglich der Gefahr einer Klage ausgesetzt. Das ärztliche Handeln im Berufsalltag bleibt bei unzureichendem juristischen Wissen von Seiten des Arztes für diesen oft nicht ohne unangenehme Folgen. Negative Nachrichten über "ärztliches Fehlverhalten" oder Behandlungsfehler - Prozesse eilen regelmäßig durch die Medien. 

"Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden; es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun."

 

 

 

 

 

Johann Wolfgang von Goethe

(1749 - 1832)

 

  

 

 

Ich hatte mich, noch während meines Studiums der Humanmedizin an der Medizinischen Universität Wien vor meinem Einstieg in den Arztberuf, für das Studium Medizinrecht (Abschlussjahrgang 2012), weiteres für das Studium der Medizin- und Bioethik (Abschlussjahrgang 2016) sowie zur akademischen Zusatzausbildung Rechtspsychologie (Abschlussjahrgang 2019) entschlossen. 

Wie bereits Celsus im 2. Jhdt. erwähnt "besteht die Kenntnis des Rechts nicht darin, Gesetzeswortlaute zu zitieren, sondern die Bedeutung und Auswirkung der Gesetze zu kennen", deshalb möchte ich hier u.a. durch gezielte Informationen die zum Teil komplizierten Sachverhalte im Medizinrecht, möglichst verständlich formuliert und an Hand von Beispielen aus der Praxis und der Rechtssprechung anbieten, um juristische Angriffsflächen auf den ärztlichen Berufsstand zu reduzieren.

Sie finden hier auch Ausführungen zur Medizinethik, denn sie darf nicht als praktische Umsetzung des moralischen Hausverstandes im Gesundheitswesen betrachtet werden! Ein solcher Zugang zur Medizinethik wäre lediglich die unreflektierte Anwendung persönlicher Vor- und Fehlurteile, dies gilt es zu vermeiden.

Ich würde mir wünschen, mit dieser Webseite ein wenig zu einem besseren wechselseitigen Verständnis von Medizinern und Juristen für die Denk- und Arbeitsweisen der jeweils anderen Seite beitragen zu können. Es wäre ein großer Erfolg, wenn durch Annahme der gegenständlichen Informationen so manches "ärztliche Missgeschick" in Zukunft, vor allem im Interesse der Patienten aber auch der Ärzte und der Untersuchungsbehörden vermieden werden könnte, denn meiner Meinung nach stellt auch bei dieser Thematik die Prävention den befriedigendsten Weg ärztlichen Handelns dar.

Ich hoffe, Sie finden hier viele gewünschte und interessante Informationen rund um die Themen Medizin, Recht und Ethik. In diesem Sinne blicke ich künftigen Entwicklungen, im Zusammenwirken der klassischen Universitätsdisziplinen Humanmedizin, Rechtswissenschaft und Ethik sehr positiv entgegen!

 

Manuela Stickler, LL.M. PM.ME.

zertifizierte rechtspsychologische Expertin

für das Jahr 2022

                                                                                                                                

Letzte Aktualisierung der Homepage: 01.08.2022

 

 

Ignorantia iuris neminem excusat

© 2018 Manuela Stickler, LL.M. PM.ME.