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M e d i z i n r e c h t l i c h e
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Sehr
geehrte Damen und Herren! Liebe Interessenten!
Herzlich Willkommen auf meiner Informationsplattform für Medizin - Recht. Es freut mich, dass Sie sich für diese Thematik interessieren! Die Webseite ist aus meiner Überzeugung von der Notwendigkeit fundamentalen juristischen Wissens, zusätzlich zum umfangreichen medizinischen Fachwissen, im ärztlichen Berufsalltag entstanden; leider ist heutzutage zu beobachten, dass Ärztinnen und Ärzte in ihrem Berufsalltag immer öfter mit rechtlichen Fragen konfrontiert sind.
Haben Sie z.B. schon mal überlegt...
... ob es die Aufgabe des Rechts ist, ein Idealbild der Kommunikation zwischen Arzt und Patient durch eine differenzierte Aufklärungsdogmatik herzustellen?
... oder ob eher ein gesellschaftspolitisches Problem vorliegt, welches einerseits durch das rapide Vordringen der Apparatemedizin und andererseits durch die stete Zunahme administrativer Tätigkeit, der Ärzte ausgesetzt sind, das ärztliche Gespräch und die menschliche Zuwendung zum Patienten in den Hintergrund drängt?
... ob es gar eine Grenze des Rechts am Krankenbett gibt?
Basis der Behandlung sollte ein informed consent sein. Die Bedeutung dieser Bezeichnung beschreibt scheinbar Selbstverständliches. Meinem Eindruck nach steuert derzeit die Gesundheitspolitik aber durch ihre hohen Anforderungen an die zeitliche und ökonomische Effizienz der ärztlichen Tätigkeit genau in die Gegenrichtung: ausführliche für den Patienten verständliche und einfühlsame (Aufklärungs-) Gespräche scheinen faktisch kaum mehr möglich zu sein. In der juristischen Praxis kommt der Frage der Aufklärung möglicherweise u.a. auch deshalb immer größere Bedeutung zu, wenn es um Schadenersatzansprüche an einen Arzt oder einen Krankenhausträger geht. Viele Ärzte sind sich bis heute noch nicht bewusst, dass sie – trotz ihres oft übermenschlichen Einsatzes zu Gunsten der Patienten – praktisch bei jeder Behandlung Fehler begehen können. Dadurch sind sie juristisch gesehen, täglich der Gefahr einer Klage ausgesetzt. Das ärztliche Handeln im Berufsalltag bleibt bei unzureichendem juristischen Wissen von Seiten des Arztes für diesen oft nicht ohne unangenehme Folgen. Negative Nachrichten über "ärztliches Fehlverhalten" oder "Kunstfehler - Prozesse" eilen regelmäßig durch die Medien.
Ich habe mich deshalb, noch während meines Medizinstudiums, vor meinem späteren Einstieg in den Arztberuf, zum Studium Medizinrecht entschlossen. Wie bereits Celsus im 2. Jhdt. erwähnt "besteht die Kenntnis des Rechts nicht darin, Gesetzeswortlaute zu zitieren, sondern die Bedeutung und Auswirkung der Gesetze zu kennen", deshalb möchte ich hier u.a. durch gezielte Information die zum Teil komplizierten Sachverhalte im Medizinrecht, möglichst verständlich formuliert und an Hand von Beispielen aus der Praxis und der Rechtssprechung anbieten, um juristische Angriffsflächen auf den ärztlichen Berufsstand zu reduzieren! Ich würde mir wünschen, mit meiner Webseite ein wenig zu einem besseren wechselseitigen Verständnis von Medizinern und Juristen für die Denk- und Arbeitsweisen der jeweils anderen Seite beitragen zu können; es wäre ein großer Erfolg, wenn durch Annahme der gegenständlichen Informationen so manches ärztliche Missgeschick in Zukunft im Interesse der Patienten, der Ärzte und der Untersuchungsbehörden vermieden werden könnte, denn meiner Meinung nach, stellt auch bei dieser Thematik die Prävention den befriedigendsten Weg ärztlichen Handelns dar. Ich hoffe Sie finden hier viele gewünschte und interessante Informationen rund um das Thema Medizin - Recht und ich blicke künftigen Entwicklungen, im Zusammenwirken der beiden klassischen Universitätsdisziplinen Medizin und Recht, positiv entgegen.
Manuela Stickler | |||||
Letzte Aktualisierung der Homepage: 05.08.2010 | ||||||
Ignorantia iuris neminem excusat |
© 2008 Manuela STICKLER |