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» Preface » ad personam » Grenzfragen des Medizinrechts
M e d i z i n r e c h t l i c h e
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Früher gehörte die Ethik zu den Pflichtfächern bis das Philosophicum im 19. Jahrhundert durch das Physikum ersetzt wurde. Nun haben die rasanten Fortschritte der vorrangig empirisch naturwissenschaftlichen Medizin die Handlungsmöglichkeiten enorm erweitert. Mit der Ausweitung dieser Handlungsoptionen, geht notwendigerweise der Zwang zur Entscheidung einher. Entscheidungen treffen wir, indem wir werten. Betroffen von diesen Entscheidungen sind immer Menschen. Gesund oder krank sind immer konkrete Menschen mit einer konkreten Biographie, niemals bloß Organe oder Funktionen oder irgendwelche isolierten Systeme. Gefragt ist daher ein Arzt, der wesentlich mehr ist als ein Anwendungstechniker einer rein naturwissenschaftlichen Medizin, sondern ein Arzt, der kompetent ethische Entscheidungen fällen kann....
In letzter Zeit ist zunehmend auch im internationalen Sprachgebrauch von „attitudes" die Rede, weil auch eine pluralistische Gesellschaft nicht ohne einen verlässlichen Grundbestand an Wertungen auskommt. Diese Haltungen sind geschichtlich gewachsen in Epochen, Kulturen, Religionen und Berufen. Jeder Beruf hat seine spezifischen Einstellungserfordernisse im doppelten Sinn des Wortes. Viele dieser Haltungen wurden und werden in einer fast unübersehbaren Reihe von berufsständischen Codices niedergelegt – und an vielen Codizes wird gearbeitet....
Gerade im Gesundheitsbereich wird deutlich, dass Gerechtigkeit sich nicht automatisch durch eine unsichtbare Hand auf einem völlig liberalen Markt einstellt. Gesundheit ist kein technisch herstellbares und handelbares Produkt. Sie lässt sich nicht einfach von einem Produzenten an einen Konsumenten verkaufen. Gesundheit und Krankheit sind von der Person und ihrer Biographie nicht abtrennbar. Sehr wohl aber sind Gesundheitsmittel wie Medikamente, Geräte, Räume, Häuser, Verwaltungsabläufe usw. durch rationelle Handlungsweisen produzierbar und verwaltbar. Gesundheit ist nicht nur ein privates, sondern zum größten Teil auch ein öffentliches Gut. Öffentliche Güter können aber nicht durch den freien Markt gewährleistet werden....
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Ignorantia iuris neminem excusat |
© 2018 Manuela Stickler , LL.M. PM.ME. |